Ich habe Zeit für Sie ©

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Bundesministerium für Gesundheit 

Selbstverständlich stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen auch hier zur Verfügung Gemeinsam gibt es immer eine Lösung



Wussten Sie, dass viele Leistungen nach Entlastungsbetrag           (§45a/b SGB XI) und/oder Verhinderungspflege (§39 I SGB XI)              mit der Pflegekasse abgerechnet werden können?







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